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Seit 01.01.2002 müssen laut §6 TDG folgende Angaben auf der Homepage hinterlegt werden:
Die Approbation zum Zahnarzt wurde in Deutschland erworben.
Zuständige Aufsichtsbehörde: LZÄK Baden-Württemberg
Berufsordnung der BZÄK: hier Datei herunterladen
Die Berufsordnung der zuständigen Aufsichtsbehörde finden Sie auf der Website der: LZÄK Baden-Württemberg
Zuständige Kassenzahnärztliche Vereinigung: KZV Karlsruhe
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