|
Die „Schere" zwischen den durch die Versicherungen („gesetzlich" wie „privat"!) abgedeckten Leistungen und den möglichen modernen Therapievarianten „klafft" immer deutlicher.
gesetzliche Krankenkassen:
- Die für Ihre individuelle Behandlung anfallenden Kosten (incl. Eigenanteil) werden wir mit Ihnen anhand des erstellten Kostenvoranschlages besprechen.
private Krankenversicherungen:
- der Patient ist grundsätzlich „Schuldner" gegenüber dem Zahnarzt, die Versicherung erstattet dem Patienten nach Einreichen der Zahnarztrechnung die Kosten tarifentsprechend
- Je nach abgeschlossenem Tarif werden die Kosten der Zahnbehandlung mehr oder weniger übernommen („Teilkasko" bis „Vollkasko")
- auch die „Vollkasko"-Variante übernimmt häufig nicht alle Leistungen oder Steigerungssätze
- viele Versicherungerungen erstatten häufig nur das "medizinisch Notwendige" in vollen Umfang, moderne Therapien wie z. B. Mehrschicht-Kunststoff-Füllungen oder auch Implantatversorgungen werden oft nicht oder nur teilweise erstattet
- wird der 3,5-fache Satz überschritten ist eine zusätzliche Vereinbarung notwendig
- Um späteren Diskussionen mit Ihrer Versicherung vorzubeugen, klären Sie bitte vor Beginn der Behandlung anhand des erstellten Kostenvoranschlages das Ausmaß der Kostenübernahme für die von Ihnen gewünschte Behandlung!
Kostentransparenz ist für uns oberstes Ziel!
Zahlungsmodalitäten (Privatleistungen)
- bei Kostenvoranschlägen über 1500,-€ werden
- 1. Drittel der Gesamtkosten als Anzahlung vor Beginn der Behandlung (-> Deckung der anfallenden Vorleistungen wie z.B. externe Laborleistungen oder Implantatmaterialkosten))
- 2. Drittel nachdem das 1. Drittel aufgebraucht ist
- 3. Drittel nach der Fertigstellung der Arbeit
|